Ein wohlverdienter Urlaub ist etwas worauf sich jeder freut. Manchmal kommt es aber leider zu Unannehmlichkeiten die einer Person die Urlaubsfreunden verderben.
Sollten Sie gerade so eine Erfahrung gemacht haben müssen, kläre ich Sie über die Möglichkeiten von Ersatzansprüchen bei Reisemängeln auf und mache für Sie diese Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend. Wenn die ausgewählte Fluggesellschaft den Flug annulliert hat, haben Sie eventuell einen Anspruch auf Erstattung der kompletten Flugscheinkosten auch hierbei unterstütze ich Sie. Es kann sein, dass Sie nach eigener Aufforderung zur Erstattung von der Gegenseite hingehalten und immer wieder vertröstet werden. In diesem Fall kann es durchaus helfen, der Gegenseite mit einem anwaltlichen Schreiben die weiteren rechtlichen Schritte nachdrücklich aufzuzeigen und somit eine schnelle Abwicklung des Falles herbeizuführen. Sollten Sie die Reise noch nicht angetreten haben, berate ich Sie über die Möglichkeiten über einen wirksamen Reiserücktritt zum Beispiel im Falle einer Krankheit. Ich berate Sie außerdem darüber, was Sie tun können, wenn Ihr Reiseveranstalter in die Insolvenz geht.