Als Fachanwältin für Miet-und Wohnungseigentumsrecht ist es mir möglich beide Seiten einer mietrechtlichen Angelegenheit zu durchleuchten und sowohl für Vermieter als auch Mieter in unterschiedlichen Angelegenheiten einzustehen.
Sie sind als Mieter ein Mietverhältnis eingegangen und der Mietvertrag erscheint Ihnen ungerecht? Ich prüfe für Sie den Mietvertrag dezidiert und gegebenenfalls kann daraufhin eine Änderung einer Klausel im Mietvertrag zu Ihren Gunsten vorgenommen werden. Es ist möglich, dass die Miete für das gemietete Objekt zu hoch festgelegt wurde, wenn das Mietobjekt den Anforderungen nicht gerecht wird. In einem solchen Fall helfe ich Ihnen eine Mietminderung sicher durchzusetzen. Sollten bei der Abnahme und Übergabe des Mietobjekts plötzlich Mängel festgestellt werden für die Sie nicht verantwortlich sind, unterstütze ich Sie dabei die eingezahlte Kaution zurückzuerhalten.
Sie sind Vermieter? Sollten Sie Ihre Eigentumswohnung bald selbst benötigen, fertige ich für Sie eine Eigenbedarfskündigung an. Oft besteht über eine Eigentumswohnung oder ein vermietetes Haus schon über lange Zeit ein Mietvertrag. Die Miete ist seit Abschluss des Mietvertrages nicht verändert worden, aber es wurden schon etliche Renovierungen vorgenommen. Es ist möglich, dass in einem solchen Fall die Miete mittlerweile zu gering ist. Ich berechne eine faire Mieterhöhung und helfe Ihnen Ihr Recht als Vermieter durchzusetzen.