Die Familie als Form des Zusammenlebens und Lebensgemeinschaft zeigt viele verschiedene Facetten auf. Als Fachanwältin für Familienrecht und mit jahrelanger Erfahrung in diesem Gebiet erfasse ich zügig die individuellen Bedürfnisse und die verschiedenen rechtliche Aufgabenstellen für meine Mandanten. Bevor Sie die Ehe schließen, berate ich Sie über die Möglichkeit des Abschließens eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung und kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Ehe auf. Im Falle eines Streits oder einer bevorstehenden Trennung von Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin erörtere ich gemeinsam mit Ihnen die mögliche Vorgehensweise und zeige Ihnen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten auf. Wer übernimmt die Sorge für die gemeinsamen Kinder und wie wird der Umgang geregelt? Auch in dieser schwierigen emotionalen Angelegenheit stehe ich Ihnen zur Seite und finde die bestmögliche Lösung für Ihre Situation.
Außergerichtlich unterstütze ich Sie, in dem ich die Korrespondenz mit der Gegenseite für Sie übernehme und Ihnen helfe Ihre Rechte durchzusetzen. Ich berechne für Sie die individuellen Ansprüche auf Unterhaltszahlungen und im Anschluss kann diese Zahlung gegenüber der Gegenseite durchgesetzt werden. Häufig geht es auch darum, das gemeinsame Eigentum wie Haus oder Wohnung und Vermögen gerecht aufzuteilen. Sollte es außergerichtlich zu keiner Einigung kommen oder die Gegenseite hat ein bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, vertrete ich Sie vor Gericht und begleite Sie selbstverständlich zu Gerichtsterminen. Vorab besprechen wir das Auftreten vor Gericht und ich kläre Sie über die Kostenrisiken auf oder ob in Ihrem Fall Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann. In diesem Fall kann es sein, dass die Staatskasse für Sie die Kosten übernimmt.